Notarkosten 

 

Die Notarkosten sind im GNotKG geregelt.

Die Höhe der Notarkosten richtet sich vor allem nach der Bedeutung und  dem Wert des jeweiligen Geschäfts. Dabei sieht das GNotKG für jeden Kostentatbestand einen bestimmten Gebührensatz oder eine bestimmte Gebühr  vor, die im Kostenverzeichnis geregelt ist. Alle Kostentatbestände sind abschließend behandelt. Der Mandant kann daher sicher sein, dass nur für die ausdrücklich genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden. Eine Kostenvereinbarung ist nicht möglich. 

 

Für die Tätigkeiten des Notars fallen, je nach Geschäft, unterschiedliche Gebühren an.  So können z.B. bei der Beurkundung eines Kaufvertrages, bei dem eine eingetragene Grundschuld aus dem Kaufpreis abgelöst wird, was der Notar überwacht,  die Beurkundungsgebühr, die Vollzugsgebühr, die Betreuungsgebühr und die Treuhandgebühr entstehen. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

 

Beachten Sie auch, dass je nach der zu regelnden Angelegenheit sowohl Gerichtsgebühren beim Grundbuchamt und / oder  beim Handelsregister als auch Steuern entstehen können. Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, um  die Ihre Angelegenheit betreffenden Kosten vorab mit uns persönlich zu besprechen.  Unsere Notarangestellten  erreichen Sie direkt unter 04152 - 900513 oder  900514 .