Anwaltskosten

 

Qualifizierter anwaltlicher Rat und erfahrene Betreuung können nicht "billig" sein; zu groß ist der Aufwand, der dahinter steht. Häufig sind diese Kosten aber geringer als Sie glauben.

Über die Kosten einer Erstberatung, in der Ihre Chancen und Risiken erörtert werden und in der wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten vorstellen, erteilen wir Ihnen gern vorab eine Kosteninformation.

Bei Prozessführung und notarieller Tätigkeit gibt der Gesetzgeber uns die zu erhebenden Kosten und Gebühren zwingend vor. Die Kosten orientieren sich an dem sogenannten Streit- oder Interessenwert und nur zum Teil am Zeit- oder Arbeitsaufwand.

Bei umfangreicher außergerichtlicher Tätigkeit (Vertragsverhandlungen, laufende Betreuung, etc.) können Sie mit uns an Stelle einer wertorientierten Abrechnung auch die Abrechnung nach Stundenhonoraren vereinbaren.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, so holen wir gern vorab für Sie eine Deckungszusage Ihrer Versicherung ein.

Möglicherweise könnten auch die Voraussetzungen einer Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erfüllt sein. Auch hierüber erteilen wir Ihnen gern Auskunft.

Wir informieren Sie gern vorab über die voraussichtlichen Kosten und evtl. Erstattungsmöglichkeiten. Weitere Kosteninformationen im Bereich des Notars finden Sie links unter "Notarkosten".